Abkürzungen |
|
Bieternummer: |
|
Expertise: Aussage über die Echtheit des angebotenen Gegenstandes - kann nur erteilt werden von unabhängigen Sachverständigen, die in keinerlei Beziehung zu einem Kunsthändler bzw. Auktionshaus bzw. Nachlassverwalter stehen, der mit Werken des in der Expertise behandelten Künstlers handelt. Der Begriff des Experten als auch des Werksverzeichnisses ist nicht geschützt. Die Expertise muß schriftlich vorliegen und stichhaltig begründet sein. Eine Expertise wird bei Werten ab 50.000 Euro erwartet. Die positive Expertise garantiert nicht die Echtheit; sie zeigt nur dass das Werk wahrscheinlich echt ist. mit einer "materialtechnischen Untersuchung kann festgestellt werden ob das nicht echt ist. "Echtheit" ist bei Lichte betrachtet nichts weiter als das Resultat einer Zuschreibung, die von der Überzeugung der Kunstsachverständigen getragen wird, dass dieser Gegenstand von einem bestimmten Künstler Stamme. Hat der "Experte" das Kunstwerk nicht im Original gesehen, wird die "Expertise" nicht anerkannt. |
|
Gebot: |
|
Käufergebühr: |
|
Katalognummer/ Losnummer: Nummer, die das Objekt kennzeichnet, wenn ein Katalog aufgelegt wird. |
|
Limit: siehe Ruf- bzw. Aufrufpreis. Preis, der mindestens geboten werden muß. |
|
Meistbot: Das höchste Gebot, das den Zuschlag erhält |
|
Postennummer: Kennzeichnet Objekte, für die kein Katalog aufgelegt wird. |
|
Rufpreis oder Aufrufpreis: Mit dem Betrag des Aufrufpreises beginnt die Versteigerung eines Gegenstandes. Also liegt das erste Gebot jeweils beim Aufrufpreis. |
|
Schätzwert/Schätzpreis: Objekte, die zur Versteigerung gelangen, werden anhand der vorhande-nen Daten geschätzt. Der Schätzpreis spiegelt die Erwartung der/des Expertin wider. Der Aufrufpreis beträgt in der Regel 60% des Schätz-wertes, kann aber vom Einlieferer auch anders vorgegeben werden. |
|
Sensal: Bevollmächtigter, der für Sie gegen geringe Provision an der Auktion teilnimmt. Bitte geben Sie uns bis 4 Tage vor der Auktion bekannt, wenn Sie einen Sensal in Anspruch nehmen möchten, damit der Kontakt hergestellt werden kann. |
|
"unter Vorbehalt"
zugeschlagen/Verkäufervorbehalt: Der Einbringer des Objektes behält sich vor, einen Gegenstand nicht unter einem bestimmten Mindestpreis abzugeben. Wird ein Objekt unter dem Ausrufpreis/Limit zugeschlagen, gilt der Zuschlag erst nach Zustimmung des Verkäufers. Ein "unter Vorbehalt" zugeschlagenes Los kann im Nachver-kauf von jeder/m Interessierten zum Rufpreis + Aufgeld erstanden werden. |
|
Zuschlag: |
|
"Auftrag liegt vor": Ein schriftlicher oder Sensalauftrag liegt vor. |
|
"Durch mehrere Aufträge
angesteigert bis...": Aufgrund mehrerer schriftlicher Kaufaufträge wird mit dem zweithöchsten schriftlichen Gebot zu steigern begonnen. |
|
|
chw UG (haftungsbeschränkt)- Kunsthandel + Auktionen - Kielstrasse 13 - 18375 Wieck/Darss
Tel.: 0160 - 9859 4004 bzw. 038233 - 70 99 74 - e-mail : kunstauktion@christopherwalther.com