Einlieferungen für die Auktion an Pfingsten 2025 bis Ostern 2025 erbeten.                


Einlieferungen für die Kunstauktionen der chw UG (haftungsbeschränkt). in Wieck (christopherwalther.com) sind ganzjährig willkommen. Erwünscht sind Bilder - bevorzugt Ölgemälde - und Plastiken von KünstlerInnen aus der Zeit zwischen 1870 und 1930 aus den europäischen Künstlerkolonien jener Zeit - auch Großformate. Letzter Termin für die Einlieferung zur Neujahrsauktion ist 1. November und für die Auktion an Pfingsten Ostern .

Bilder können sie auch zum Direktverkauf anbieten. Für Kunden werden bedeutende Werke gesucht; von Hiddensee + Stralsund: Clara Arnheim, Elisabeth Andrae, Alma del Banco, Antonie Biel, Elisabeth Büchsel, Elisabeth Büttner, Edith Dettmann, Gretchen Wohlwill, Heinrich Heuser, Dora Hitz, Käthe Löwenthal, Anita Ree, Maria Ressel, Martel Schwichtenberg, Maria Slavona, Julie Wolfthorn u.a.; vom Darss und Umgebung: Louis Douzette, Elisabeth von Eicken, Oskar Frenzel, Anna Gerresheim, Dora Koch-Stetter, Paul Müller-Kaempff, Franz Triebsch, Fritz Wachenhusen, Hedwig Woermann u.a.; von Schwaan und Rostock: Rudolf Bartels, Franz Bunke, Alfred Heinsohn, Hans E. Oberländer, Paul Wallat u. a.. Bitte beachten Sie, dass die Gemälde vorne auf dem Bild signiert oder monogrammiert sind oder eine entsprechende Expertise (Werkverzeichnis, Nachlass-Stempel) beigefügt ist.

Für die Präsentation der Bilder im Internet bzw. die Ankündigung in den Medien entstehen den Einlieferern keine Kosten.

Bedingungen für Einlieferer
1. Die Versteigerung des eingelieferten Auktionsgutes erfolgt durch die chw UG (haftungsbeschränkt), Kielstr. 13, 18375 Wieck a. Darss als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Alle vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelte werden bei der Einlieferung festgelegt (Versteigererverordnung, §§ 3 - 6)
2. Der Versteigerer (weiter V) übernimmt die Katalogisierung des Versteigerungsgutes (im Internet) und die Festsetzung der Schätzpreise und des Rufpreises. Der V behält sich vor, Einlieferungen, die sich in den Rahmen der Auktion nicht einfügen, auch nach Entgegennahme des Auftrages von der Versteigerung auszuschließen und an den Auftraggeber(weiter A) zurückzugeben oder zur Aufnahme in eine Folgeauktion vorzuschlagen.
3. Die Festsetzung von Limiten (Rufpreis), d.h. von Preisen unter denen der Zuschlag nicht erfolgen darf, bedarf einer schriftlichen Vereinbarung (Versteigerungsauftrag) zwischen dem A und dem V zum Zeitpunkt der Einlieferung. Das Versteigerungsgut wird üblicherweise zu 60 - 80% des Schätzpreises aufgerufen. Ein Zuschlag unter dem Limit erfolgt nur unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Einlieferer.
4. Der Einlieferer wird über den Zeitpunkt der Auktion informiert.
5. Der V übernimmt das Inkasso für die in der Versteigerung verkauften Werke. Der A beauftragt den V alle ihm als Eigentümer zustehenden Rechte (Einziehung der Geldforderung, Übertragung des Eigentums, Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, Rücktritt vom Vertrag...) auszuüben und tritt seine Ansprüche gegen den Käufer an den V ab.
6. Der V ist berechtigt, im Anschluss an die Versteigerung einzelne Arbeiten im zeitlich begrenzten Nachverkauf freihändig zu verkaufen. Hierbei darf der Limitpreis nicht unterschritten werden.
7. Die nicht verkauften Arbeiten werden den A innerhalb von 8 Wochen nach der Versteigerung zurückgegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten für die Einlieferung und Rücksendung des Versteigerungsgutes tragen die Einlieferer.
8. Als Entgelt für alle in der Versteigerung oder im Nachverkauf veräußerten Arbeiten stehen dem V bei Losen bis 500 € 20%, bis 10.000 € 15% und darüber 12% zu. Beispiel: wird ein Bild zu 800 Euro zugeschlagen, erhält V davon 15% = 120, A 680 Euro. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt spätestens 4 Wochen nach Zahlungseingang auf dem Konto des V. Anteilige Kosten werden nur bei Zuschlag berechnet. Andernfalls gehen die Kosten zu Lasten des V. Bei Verkäufen von Versteigerungsgut, das der Folgerechtsabgabe unterliegt, ist diese von den A zu tragen.
9. Der A hat weiterhin mit dem V vereinbart:


10. In diesen Versteigerungsbedingungen sind alle Abmachungen zwischen dem A und dem V enthalten. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vorstehend (9.) vermerkt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Ribnitz-Damgarten.

chw UG (haftungsbeschränkt). - ganzjährig Kunsthandel + Auktionen - Kielstrasse 13 - 18375 Wieck/Darss

Tel.: 0160 - 9859 4004 bzw. 038233 - 70 99 74 - e-mail : kunstauktion@christopherwalther.com